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BVerwG, 05.10.1988 - 6 PB 13.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 21/86
- BVerwG, 05.10.1988 - 6 PB 13.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 29.85
Personalvertretungsrecht - Änderung des Dienstplans - Schichtregelung - …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1988 - 6 PB 13.88
Zu dem von der Beschwerde als weitere Divergenzentscheidung bezeichneten Beschluß des Senatsvom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 29.85 - (ZBR 1988, 197 = PersR 1988, 130 = RiA 1988, 187) steht der angegriffene Beschluß schon deswegen nicht in Widerspruch, weil er nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts auf der Grundlage eines anderen Sachverhalts ergangen ist. - BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
Auszug aus BVerwG, 05.10.1988 - 6 PB 13.88
Diese Rechtsauffassung steht im Einklang mit dem von der Beschwerde als Divergenzentscheidung bezeichneten Beschluß des Senatsvom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - (ZBR 1983, 132 = PersV 1983, 413), der unter anderem auf der Erwägung beruht, die Mitbestimmung erstrecke sich nicht auf Maßnahmen, welche sich unmittelbar und nicht nur unerheblich auf die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle auswirkten und damit über den innerdienstlichen Bereich hinausreichten. - BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86
Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Absenkung der Eingangsvergütung - …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1988 - 6 PB 13.88
Zu dem von der Beschwerde als weitere Divergenzentscheidung bezeichneten Beschluß des Senatsvom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 29.85 - (ZBR 1988, 197 = PersR 1988, 130 = RiA 1988, 187) steht der angegriffene Beschluß schon deswegen nicht in Widerspruch, weil er nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts auf der Grundlage eines anderen Sachverhalts ergangen ist. - VGH Bayern, 01.07.1987 - 18 C 87.00950
Auszug aus BVerwG, 05.10.1988 - 6 PB 13.88
Die Rüge, der Beschluß des Beschwerdegerichts weiche von dem Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Juli 1987 - Nr. 18 C 87.00950 - (ZBR 1988, 134) ab, weil er zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen § 85 Abs. 1 Nr. 6 a BPersVG das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verdränge, einen anderen Standpunkt als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einnehme, greift schon deswegen nicht durch, weil der angegriffene Beschluß nicht auf dieser Abweichung beruhte, wenn sie bestände.